Erarbeiten Sie zusammen mit der anderen Partei
die für Sie beste Lösung
Was ist die Rolle des Mediators?
Mediatorinnen und Mediatoren sind allparteiliche und neutrale Vermittler, die weder beurteilen und werten, noch entscheiden. Sie kennen und moderieren den einigungsorientierten Prozess, der die Parteien zur gemeinsamen Lösung führt. Dabei erleichtern sie die Kommunikation zwischen den Parteien und helfen, dass diese konstruktiv miteinander verhandeln. Sie schaffen eine Gesprächsatmosphäre, um Probleme zu besprechen, erkennen Einigungs- und Kommunikationshindernisse und helfen, diese zu beseitigen.
Der/die MediatorIn
- Legt mit den Parteien gemeinsam die Mediationsregeln fest
- Sorgt dafür, dass beide Sichtweisen zur Sprache kommen
- Macht die hinter den Positionen der Parteien liegenden
Interessen und Bedürfnisse sichtbar, welche für eine
nachhaltige Lösung wesentlich sind - Leitet die Parteien an, eigenverantwortliche Lösungen
zu erarbeiten - Unterstützt eine konstruktive Gesprächsatmosphäre
und beseitigt Einigungshindernisse - Hilft, verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen
- Hält das Ergebnis der Mediation in einer schriftlichen
und verbindlichen Vereinbarung inkl. Vorgehensplan fest - Begleitet auf Wunsch die Umsetzung der Vereinbarung
- Bei sehr komplexen Situationen oder nach Bedarf werden
Co-Mediationen (zwei Mediatoren) angeboten
Ablauf einer Mediation
- Unverbindliches Vorgespräch einer oder beider Parteien mit der Mediatorin
- Gemeinsames Gespräch zwischen den Parteien und der Mediatorin und Abschluss einer Mediationsvereinbarung inkl. Kostenfestlegung
- Mediationssitzungen mit den Parteien und eventuell ihren Beratern/Anwälten unter Leitung der Mediatorin in dem die Themen gemeinsam festgelegt und strukturiert werden
- Basierend auf diesen Themen werden die Interessen identifiziert und dafür Lösungsoptionen kreiert
- Nach anschliessender Bewertung der Optionen werden die Besten ausgehandelt
- Die Einigung der Parteien wird zum Schluss in Form einer schriftlichen und verbindlichen Vereinbarung festgehalten
- Begleitung der Umsetzung bzw. des Vollzugs der Vereinbarung durch die Mediatorin ist, sofern gewünscht, jederzeit möglich